Methodik im Teilprojekt rechtliche Rahmenbedingungen

Vom Ansatz her soll die rechtliche Analyse mit dem Forschungsansatz und der Vorgehensweise im Gesamtprojekt verzahnt werden: So werden die Potenziale eines Stoffstrommanagements hin zur NEG in der „Ist-Analyse“ des Gesamtprojekts in Teilen auch von den gegebenen rechtlichen Handlungsmöglichkeiten oder auch –restriktionen abhängen – ebenso wie die zukünftigen Chancen im Sinne der „Potenzialanalyse“ des Gesamtprojekts in Teilen wiederum von den rechtlichen Gegebenheiten (Hemmnisse und Möglichkeiten) eines lokalen oder auch überörtlichen Regelungsrahmens abhängen werden. Insofern kann man in diesem Punkt von einer parallel zu erarbeitenden „rechtlichen Ist- und Potenzialanalyse“ sprechen.

Im Rahmen dieses Ansatzes werden aller Wahrscheinlichkeit nach die fachgesetzlichen Vorgaben aus dem Umwelt- und Planungsrecht zu analysieren sein, um Hemmnisse und Chancen für kommunales SSM im geltenden Rechtsrahmen im Wege einer Wirkungsanalyse zu untersuchen und schließlich auch Empfehlungen für eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens im Interesse einer stärkeren Etablierung kommunalen SSM als essentiellem Bestandteil einer zukunftsfähigen kommunalen Landnutzung und Flächenpolitik geben zu können.

Aus rechtlicher Sicht muss eine Vernetzung des Stoffstromansatzes mit den rechtlich relevanten Teilgebieten in der kommunalen Praxis geleistet werden: Hier spielen vor allem das Bauplanungs-, Kreislaufwirtschafts-, Wasser- und Energierecht eine wesentliche Rolle. Im Wege einer Wirkungsanalyse des o.g. einschlägigen Fachrechts soll die Weiterentwicklung kommunaler Strategien in Richtung „Null-Emissions-Gemeinde durch kommunales Stoffstrommanagement“ rechtlich abgesichert werden. Ziel ist es also, hemmende oder auch fördernde Effekte des Fachrechts in seinen konkreten Regelungen zu identifizieren. Hierbei spielt die Kooperation mit den Modellgemeinden eine entscheidende Rolle.
Auf der Basis dieser Wirkungsanalyse sollen abschließend, in Richtung eines „Soll-Zustands“ und parallel mit der Erarbeitung zukunftsgerichteter Szenarien – im Gesamtprojekt werden diese Szenarien je nach Handlungsstrategie als „Referenzszenario – business as usual“ und als „Visionen-Szenario“ beschrieben – Empfehlungen und Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Rechts gegeben werden, um angestrebte nachhaltige Konzepte kommunalen SSM nicht zu behindern und darüber hinaus sogar zu fördern.

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